Hinweisgeberschutz

Melden Sie einen Verdacht von Straftaten oder Regelverstößen!

Wir legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz!

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.

Mögliche Hinweise können sein: Historischer oder aktueller Rassismus, Bestechung und Betrug, Korruption, Verstoß gegen Datenschutz und Privatsphäre, unangemessene Arbeitsbedingungen, Geldwäsche, Angriff auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen und ähnliches.

Bei der Ombudsstelle finden Sie einen geschützten Raum, in dem die Möglichkeit besteht, vertraulichen und, wenn gewünscht, anonymen Kontakt herzustellen, um Hinweise zu möglichen Verstößen zu geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder in besonderen Ausnahmen (§§ 8 und 9 HinSchG) offenbart werden.

Achtung: Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben.

Möglichkeiten zur Übermittlung

Für den Empfang der Hinweise sind verschiedene Kommunikationskanäle eingerichtet. Sie ermöglichen eine mündliche, schriftliche oder auch anonyme Übermittlung.

Ombudsstelle Bistum Münster

Postfach 15 03

48004 Münster

0251 495-6644

ombudsstelle@bistum-muenster.de

Hier geht es zum anonymen Hinweisgeberportal.

Kontaktieren Sie uns

Ob Fragen, Anregungen oder Anliegen – schreiben Sie uns gern!

Unser Pfarrbüro

Bei vielen Fragen, Absprachen und Anliegen wenden Sie sich zuerst an das Pfarrbüro. Dort helfen Ihnen unsere Pfarrsekretärinnen gerne weiter.

Adresse

Pfarrgemeinde St. Christophorus
Kirchhof 14
59368 Werne
E-Mail: stchristophorus-werne@bistum-muenster.de

 

Unsere Öffnungszeiten
  • Mo – Fr
    08:15 – 12:15 Uhr
  • Mo und Mi
    15:00 – 17:00 Uhr
  • Do
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