Taufe

Tauftermine im Überblick

Samstags

Um 15.00 Uhr in St. Christophorus oder St. Johannes
Um 15.00 Uhr in der Marienkapelle Horst bzw. um 15.30 Uhr in St. Sophia
Um 15.30 Uhr in St. Konrad

Sonntags

Um 11.00 Uhr in Maria Frieden

Um 11.30 Uhr in St. Konrad

Um 12.15 Uhr in St. Christophorus

Die Taufe – Der Beginn eines Lebens mit Gott

Als erstes und fundamentales Sakrament markiert die Taufe den Eintritt in das christliche Leben. Mit der Taufe spricht Gott dem Menschen seine bedingungslose Zusage aus – der Getaufte wird Teil der kirchlichen Gemeinschaft. Viele Familien erleben die Taufe ihres Kindes als einen zutiefst bewegenden Augenblick: Sie ist Ausdruck von Glaube, Vertrauen und der Hoffnung, dass Gott das Kind von Beginn an begleitet.

Die Bedeutung der Taufe

Durch die Taufe – ob als Säugling oder im Erwachsenenalter – wird ein Mensch zum Kind Gottes und Mitglied der universalen Kirche. Sie ist das sichtbare Zeichen der göttlichen Liebe, die uns das ganze Leben hindurch trägt. Mit dem Übergießen des Wassers und den Worten „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ beginnt ein neuer Lebensabschnitt – eingebettet in Glaube, Gemeinschaft und göttlichen Segen.

Wie Sie Ihr Kind zur Taufe anmelden

Eine Taufe in unseren Kirchengemeinden setzt in der Regel voraus, dass Sie zur Pfarrei St. Christophorus gehören. In besonderen Situationen sind Ausnahmen möglich. Die Anmeldung nehmen Sie bitte über das Pfarrbüro St. Christophorus vor – idealerweise mindestens vier Wochen im Voraus.

Im Anschluss an Ihre Anmeldung nimmt der zuständige Priester oder Diakon Kontakt zu Ihnen auf, um den Ablauf und alle wichtigen Punkte mit Ihnen zu klären.

Die Rolle des Taufpaten

Die Taufe verbindet den Menschen nicht nur mit Gott, sondern auch mit der katholischen Glaubensgemeinschaft. Taufpaten haben die wichtige Aufgabe, das Kind gemeinsam mit den Eltern auf seinem Glaubensweg zu unterstützen. Daher sollte ein Pate selbst ein bewusstes christliches Leben führen und der Kirche angehören. Die kirchenrechtlichen Anforderungen lauten: katholisch, mindestens 16 Jahre alt sowie getauft und gefirmt. Angehörige anderer christlicher Konfessionen können – sofern ihre Konfession dies erlaubt – als Taufzeugen fungieren. Falls Sie in einer anderen Gemeinde Pate werden möchten und bei uns wohnen, stellt Ihnen eine Mitarbeiterin unseres Pfarrbüros die erforderliche Patenbescheinigung aus.

Die vollständigen kirchenrechtlichen Bestimmungen zum Patenamt finden Sie hier.

Taufe von Jugendlichen und Erwachsenen

Die Säuglingstaufe ist heute längst nicht mehr selbstverständlich. Oft fällt die Entscheidung für das Christsein erst deutlich später im Leben. Eine Taufe ist grundsätzlich in jedem Lebensalter möglich. Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg oder helfen Ihnen, eine mögliche Taufentscheidung in einem persönlichen Gespräch zu klären. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin für ein erstes Gespräch im Pfarrbüro St. Christophorus.

Haben Sie Fragen?

Unsere meistgestellten Fragen

Der Taufpate muss katholisch sein. Mindestalter 16 Jahre

Natürlich. Dem voraus geht eine Taufkatechese.

Nein. Wohnen Sie außerhalb, bringen Sie zur Taufanmeldung bitte einen "Entlassschein" sowie Mitgliedbescheinigungen Ihrer Heimatpfarrei mir.

Nein. Ein/e Sorgeberechtigte/r sollte katholisch sein. Ist dies nicht gegeben, vereinbaren Sie bitte mit unserem leitenden Pfarrer ein Gespräch.

Der Name des Taufpaten bzw. der Taufpatin gehört zum historischen Tauf­eintrag und kann deshalb nicht gelöscht oder ersetzt werden. Das Kirchenrecht sieht eine Änderung des ursprünglichen Eintrags nicht vor. Was jedoch möglich ist: Wenn die Patenschaft nicht mehr ausgeübt wird – etwa weil der Kontakt abgebrochen ist oder die betreffende Person selbst darum bittet – kann im Taufregister ein ergänzender Vermerk aufgenommen werden. Der ursprüngliche Eintrag bleibt bestehen, wird aber durch diese Notiz ergänzt.

Zuständigkeiten

Kontaktieren Sie uns

Ob Fragen, Anregungen oder Anliegen – schreiben Sie uns gern!

Unser Pfarrbüro

Bei vielen Fragen, Absprachen und Anliegen wenden Sie sich zuerst an das Pfarrbüro. Dort helfen Ihnen unsere Pfarrsekretärinnen gerne weiter.

Adresse

Pfarrgemeinde St. Christophorus
Kirchhof 14
59368 Werne
E-Mail: stchristophorus-werne@bistum-muenster.de

 

Unsere Öffnungszeiten
  • Mo – Fr
    08:15 – 12:15 Uhr
  • Mo und Mi
    15:00 – 17:00 Uhr
  • Do
    15:00 – 19:00 Uhr